JKS - Janssen Versicherungen, Aachener Strasse 1,4728 Hergenrath

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Jedes Kraftfahrzeug auf der Straße muss zumindest von einer Haftpflichtversicherung  gedeckt sein.

Unversichert zu fahren ist illegal und strafbar. Aber vor allem riskieren Sie, dass Sie und/oder Ihre Familie und Ihre Nachkommen die Kosten übernehmen müssen, die Dritten bei einem Unfall entstehen. Das kann Sie Haus und Hof kosten!

DECKUNG
Die Haftpflichtversicherung sieht vor, dass der Versicherer finanziell eingreift, wenn der Fahrer des versicherten Fahrzeuges zum Unfallverantwortlichen erklärt wird.

In diesem Fall bezahlt der Versicherer die Personen- und Sachschäden und „immateriellen Schäden“ des geschädigten Dritten.

Wenn Sie irgendeine grundlegende Eigenschaft Ihres Fahrzeuges ändern (z.B. die Leistung eines Motorrades steigern) oder das Fahrzeug wechseln, müssen Sie dem Versicherer Bescheid geben. Bei einem Unfall könnte sich das sonst zu Ihrem Nachteil auswirken.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht die Schäden an Ihrem Fahrzeug, wenn Sie der Schuldige sind. Zur Deckung dieses Risikos müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen (z.B. eine Kaskoversicherung). Diese ist nicht zwingend vorgeschrieben.

BETRAG
Der Betrag der Versicherungsprämie hängt insbesondere ab von:

    * der Versicherungsgesellschaft;
    * Ihrem Alter;
    * der Leistung des Fahrzeuges;
    * dem Bonus-Malus-Stand: Skala, auf welcher der Fahrer entsprechend der Zahl der Schadensfälle, für die er haftet, eingestuft ist;

SANKTIONEN UND ERSTATTUNGEN
In der Gesetzgebung sind Sanktionen vor allem in folgenden Fällen vorgesehen:

    * Ordnungswidrige Verwendung des Fahrzeugs, z. B. bei Überladung des Fahrzeugs oder Veränderung der Motorleistung;
    * Bei unterlassener Erklärung von verändeten Umständen, wenn diese das Risiko erhöhen, z. B. eine Änderung Ihres Gesundheitszustands, die Ihre Fahrtüchtigkeit beeinflusst.

Fahren unter Alkoholeinfluss und/oder Drogeneinfluss kann ebenfalls die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Strafen mit sich bringen.

In diesen Fällen kann sich die Versicherungsgesellschaft nach der Entschädigung der Geschädigten an ihren Versicherungsnehmer wenden und von ihm die Erstattung der Entschädigung verlangen, die den Geschädigten gezahlt wurden.

WAS TUN, WENN NIEMAND SIE VERSICHERN MÖCHTE
Wenn Sie aus verschiedensten Gründen keine Versicherungsgesellschaft finden, die Sie versichert (nach der Anfrage bei mindestens drei Gesellschaften), oder wenn die Gesellschaften Sie nur gegen Zahlung einer hohen Versicherungsprämie oder gegen eine erhöhte Selbstbeteiligung versichern würden, können Sie sich an das Tarifbüro wenden.

Dessen Aufgabe ist es, die Prämie und die Versicherungsbedingungen festzulegen und eine Versicherungsgesellschaft, die mit der Deckung der Risiken betraut wird, zu ermitteln.

 

 

Büro Hergenrath :  Aachener Strasse 1 - 4728 Hergenrath - Tel: +32 (0)87 65 99 64 - This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Büro Eynatten :  Aachener Strasse 18 - 4731 Eynatten - Tel: +32 (0) 87 39 20 50 - This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.