Versichert sind der Versicherungsnehmer und sein gesetzlich zusammenwohnender Partner, insofern diese den Hauptwohnsitz in Belgien haben, sowie alle Personen, die zum Haushalt des Versicherungsnehmers zählen (d.h. von denselben Einkünften leben), einschließlich der noch in Schulung oder Ausbildung befindlichen Kinder, auch wenn sie als Student außerhalb des Hauptwohnsitzes des Versicherungsnehmers leben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die Zivilhaftpflicht in privaten Lebensbereichen gemäß Art. 1382 bis 1386bis des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Die Familienhaftpflichtversicherung (oder Privat-Haftpflichtversicherung) deckt alle Schäden, die auf Körperverletzungen und Sachschäden zurückzuführen sind.
Interessiert? Rufen Sie uns unter 087/65 99 64 an.
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